Fender Stratocaster-Urteil: Was die Klagewelle für Gitarristen bedeutet
- Francis

- 3. Juni
- 6 Min. Lesezeit
Das Fender Stratocaster-Urteil des Landgerichts Düsseldorf beschäftigt seit Anfang 2026 die gesamte Gitarrenbranche. Ein Gericht hat entschieden, dass die Korpusform der Stratocaster urheberrechtlich geschützt ist – und auf dieser Grundlage verschickt Fender Abmahnungen an Hersteller und Händler Strat-ähnlicher Gitarren. Doch was bedeutet die sogenannte „Klagewelle“ konkret, wie belastbar ist das Urteil wirklich, und was heißt das für alle, die eine S-Style-Gitarre spielen oder bauen? Hier die Fakten – sortiert, eingeordnet und ohne Panik.

Das Wichtigste in Kürze
Das Landgericht Düsseldorf hat per Versäumnisurteil (22. Dezember 2025, rechtskräftig seit März 2026) die Stratocaster-Korpusform als „Werk der angewandten Kunst“ eingestuft.
Beklagt war ein chinesischer AliExpress-Anbieter, der eine 1:1-Kopie für rund 62 € verkaufte und nicht vor Gericht erschien.
Auf dieser Grundlage gehen seit Frühjahr 2026 Abmahnungen an Hersteller und Händler von S-Style-Gitarren.
Juristen betonen: Ein Versäumnisurteil bindet unmittelbar nur den Beklagten und ist als Präzedenzfall nur begrenzt belastbar.
Bereits 2009 scheiterte Fender in den USA mit dem Versuch, die Strat-Form als Marke schützen zu lassen.
Die Chronologie auf einen Blick
1954: Die Fender Stratocaster kommt auf den Markt und wird zu einer der einflussreichsten E-Gitarren der Geschichte.
2009: Fender scheitert in den USA mit dem Versuch, die Korpusformen von Stratocaster, Telecaster und Precision Bass als Marke schützen zu lassen. Die Formen gelten als zu verbreitet.
22. Dezember 2025: Das Landgericht Düsseldorf stuft die Stratocaster-Korpusform per Versäumnisurteil als urheberrechtlich geschütztes Werk der angewandten Kunst ein.
März 2026: Das Urteil wird rechtskräftig, Fender macht es öffentlich.
Frühjahr 2026: Eine beauftragte Kanzlei verschickt Abmahnschreiben an Hersteller und Händler; berichtet wird von einer Frist um den 25. Mai 2026.
Was hat das Landgericht Düsseldorf entschieden?
Im Kern hat das Gericht festgestellt, dass die Körperform der Fender Stratocaster nicht bloß ein funktionales Design ist, sondern ein urheberrechtlich geschütztes Werk der angewandten Kunst nach deutschem und europäischem Recht. Damit beansprucht Fender Schutz für eine Form, die seit fast 70 Jahren weltweit nachgebaut wird.
Bemerkenswert ist der juristische Weg: Anders als bei früheren Versuchen stützte sich Fender diesmal nicht auf das Markenrecht, sondern auf das Urheberrecht – und führte den Prozess in Deutschland. Beklagt war der chinesische Anbieter Yiwu Philharmonic Musical Instruments, der auf einer Online-Plattform eine Stratocaster-Kopie für etwa 62 € verkaufte, also einen Bruchteil des günstigsten Originals.
Die Entscheidung erlaubt Fender, gegen Gitarren mit der Stratocaster-Form vorzugehen, die in die EU verkauft oder importiert werden – unabhängig davon, wo sie produziert wurden. Im konkreten Fall wurden bei Verstoß Strafen von bis zu 250.000 € oder bis zu sechs Monaten Ordnungshaft angesetzt.

Warum gerade die Stratocaster?
Kaum ein Instrument hat den Klang von Rock, Blues und Pop so geprägt wie die Stratocaster. Musiker wie Jimi Hendrix, Eric Clapton, David Gilmour, Ritchie Blackmore, John Frusciante und Stevie Ray Vaughan haben die Gitarre über Jahrzehnte zur Ikone gemacht. Genau diese Popularität ist der Kern des Streits: Die Form wurde so oft aufgegriffen, dass sie für viele zur Standarddarstellung einer E-Gitarre wurde – vom günstigen Import bis zur handgefertigten Boutique-Gitarre.
Für Fender ist das Fluch und Argument zugleich: Dass die eigene Gestaltung zur Branchenschablone wurde, ist die Folge jahrzehntelanger Nachahmung. Das aktuelle Urteil ist der Versuch, ein Design, das längst Allgemeingut geworden schien, wieder als geschütztes Markenvermögen zu beanspruchen.
Warum das Urteil rechtlich umstritten ist
Genau hier lohnt der zweite Blick. Bei der Entscheidung handelt es sich um ein Versäumnisurteil: Der beklagte chinesische Anbieter ist nicht zur Verhandlung erschienen und hat sich nicht verteidigt. Das Gericht hat deshalb ausschließlich Fenders unwidersprochenen Vortrag darauf geprüft, ob er in sich schlüssig ist – nicht in einem echten Streit der Argumente.
Weil das Urteil im Ausland vollstreckt werden sollte, musste es ausführlich begründet werden. Das lässt es nach außen wuchtiger wirken, als es prozessual ist. Juristisch entscheidend: Ein Versäumnisurteil bindet unmittelbar nur den Beklagten und stellt keine allgemeingültige Regel auf, an die sich plötzlich jeder Gitarrenbauer halten müsste. Es liefert allenfalls eine Richtung, wie andere Verfahren ausgehen könnten.
Dazu kommt die Vorgeschichte: 2009 versuchte Fender, die Korpusformen von Stratocaster, Telecaster und Precision Bass in den USA als Marke schützen zu lassen – und scheiterte. Eine Koalition aus Herstellern legte erfolgreich Widerspruch ein, und die Form galt am Ende als so verbreitet, dass sie praktisch zur generischen Darstellung einer E-Gitarre geworden war. Genau der Anwalt, der Fender damals besiegte, hält die aktuelle Kampagne für angreifbar – unter anderem mit dem Argument, dass es die eine definierte Stratocaster-Form so gar nicht gebe.
Kein Einzelfall: Auch andere Gitarrenformen landen vor Gericht
Der Streit um Gitarrenformen ist nicht allein eine Fender-Geschichte. Auch in den USA gab es zuletzt ein Verfahren rund um die Form von Gibson-Gitarren, in dem das Unternehmen gegen den Hersteller Dean obsiegte. Das zeigt: Große Marken testen derzeit verstärkt aus, wie weit sich Instrumentenformen rechtlich schützen lassen. Für kleinere Hersteller und für die gesamte Branche ist das eine Entwicklung, die man im Blick behalten sollte – unabhängig vom konkreten Fender-Fall.

Die Klagewelle: Wer bekommt jetzt Post von Fender?
Seit dem Frühjahr 2026 verschickt eine von Fender beauftragte Kanzlei Abmahnschreiben (Cease-and-Desist) an Hersteller und Händler. Öffentlich bestätigt hat ein solches Schreiben unter anderem die Marke LSL Guitars; in Branchenberichten kursieren weitere Namen – teils belegt, teils spekulativ.
Besonders betroffen ist der Handel: Nach Schätzungen aus der Branche soll allein Thomann mehrere Tausend potenziell betroffene Gitarren auf Lager haben, und auch große Händler wie Music Store in Köln oder Andertons in Großbritannien sollen Schreiben erhalten haben. In mehreren Berichten ist von einer Frist rund um den 25. Mai 2026 die Rede.
Wichtig zur Einordnung: Vieles davon basiert auf Branchenberichten und veröffentlichten Schreiben, nicht auf rechtskräftigen Entscheidungen gegen diese Unternehmen. Einige der weitergehenden Forderungen – etwa die Herausgabe von Kundendaten – dürften in Deutschland schon aus Datenschutzgründen schwer durchsetzbar sein.
Was bedeutet das für S-Style-Gitarren und ihre Besitzer?
Für Spielerinnen und Spieler zuerst die Entwarnung: Es geht in dem Streit um Herstellung, Vertrieb und Import in die EU – nicht um deine bereits gekaufte, privat genutzte Gitarre. Wer eine S-Style-Gitarre besitzt, muss sie nicht abgeben.
Für Hersteller und Händler ist die Lage unsicherer. In der Debatte zeichnet sich aber eine wichtige Unterscheidung ab: Der verurteilte Fall betraf eine exakte 1:1-Kopie – bis hin zur Kopfplatte. Viele in der Branche argumentieren, dass Instrumente mit eigenständigen Designelementen, eigener Kopfplatte und eigener Handschrift rechtlich anders zu bewerten sind. Endgültige Sicherheit gibt es allerdings erst, wenn ein streitiges Verfahren – also eines mit Gegenwehr – entschieden ist.
Was Betroffene jetzt tun sollten
Die wichtigste Regel lautet: weder Panik noch Leichtsinn. Für Hersteller und Händler haben sich in der Branche einige besonnene Empfehlungen herausgebildet:
Ruhe bewahren: Ein Versäumnisurteil gegen einen einzelnen Anbieter ist kein Urteil gegen die gesamte Branche.
Bei einem Schreiben sofort anwaltlichen Rat einholen: Abmahnungen haben Fristen – fundierte Reaktion schlägt schnelle Panikreaktion.
Dokumentieren: Festhalten, wie die eigenen Instrumente gestaltet sind und worin sie sich vom Original unterscheiden.
Das Thema beobachten: Auch wer (noch) kein Schreiben erhalten hat, sollte die Entwicklung verfolgen.

Wie geht es weiter?
Die spannendste Frage ist, was passiert, wenn ein betroffener Hersteller sich tatsächlich wehrt. In einem streitigen Verfahren müsste Fender deutlich mehr beweisen als gegen einen abwesenden Beklagten – unter echten Wettbewerbsbedingungen. Genau hier sehen viele Beobachter die eigentliche Bewährungsprobe für Fenders Argumentation.
Denkbar sind unterschiedliche Szenarien: von einem Rückzug unter öffentlichem und juristischem Druck über ein faires Lizenzmodell bis hin zu weiteren gerichtlichen Auseinandersetzungen. Klar ist nur: Die nächsten Monate werden zeigen, ob aus dem Düsseldorfer Urteil ein dauerhafter Einschnitt für die europäische Gitarrenbranche wird – oder ob es ein viel zitierter, aber begrenzt belastbarer Einzelfall bleibt.
MagTones Sicht: eigenständiges Design statt 1:1-Kopie
Als handgemachte Gitarrenmarke aus Deutschland verfolgen wir diese Diskussion natürlich genau. Für uns bestätigt sie vor allem eine Haltung, die MagTone von Anfang an hatte: Eine gute Gitarre entsteht nicht dadurch, dass man eine Ikone Bauteil für Bauteil kopiert, sondern dadurch, dass man eine eigene Idee umsetzt.
Unsere Classic-S ist genau das. Sie steht in der klanglichen Tradition der klassischen S-Style-Gitarre, geht aber bewusst ihren eigenen Weg – handgebaut in Deutschland, mit eigener Designsprache und vor allem mit unserem magnetischen Modul-System: Pickups wechseln ohne Werkzeug, ohne Lötkolben und ohne neuen Saitenbezug. Das ist kein Nachbau eines Klassikers, sondern ein eigenständiges Instrument mit einer Funktion, die so kein Original und erst recht keine billige Kopie bietet.
Wer eine S-Style-Gitarre sucht, die eigenständig gedacht und gebaut ist, findet in der Classic-S genau diese Verbindung aus vertrautem Spielgefühl und echter Innovation.

Häufige Fragen zum Fender Stratocaster-Urteil
Gehört die Stratocaster-Form jetzt Fender?
Das Landgericht Düsseldorf hat die Form als urheberrechtlich geschütztes Werk eingestuft. Da es sich aber um ein Versäumnisurteil gegen einen einzelnen, nicht erschienenen Anbieter handelt, ist die Reichweite dieser Aussage rechtlich umstritten und nicht automatisch auf alle Hersteller übertragbar.
Was ist ein Versäumnisurteil?
Ein Versäumnisurteil ergeht, wenn die beklagte Partei nicht zur Verhandlung erscheint oder sich nicht verteidigt. Das Gericht entscheidet dann auf Basis des Vortrags der Gegenseite, ohne dass dessen Argumente inhaltlich bestritten wurden. Deshalb ist die Aussagekraft als Präzedenzfall begrenzt.
Ist das Urteil rechtskräftig?
Ja – gegen den verklagten chinesischen Anbieter. Als allgemeingültiger Präzedenzfall gegen andere Marken ist es jedoch nur begrenzt belastbar, weil es ohne inhaltlichen Streit der Parteien zustande kam.
Muss ich meine S-Style-Gitarre jetzt abgeben?
Nein. Der Streit betrifft Herstellung, Verkauf und Import, nicht den Privatbesitz bereits gekaufter Instrumente.
Darf man in Deutschland noch S-Style-Gitarren bauen und verkaufen?
Das ist aktuell rechtlich nicht abschließend geklärt. Entscheidend dürfte sein, wie eigenständig ein Instrument gestaltet ist. Betroffene Hersteller und Händler sollten anwaltlichen Rat einholen.
Dieser Beitrag fasst den öffentlichen Stand zum Fender Stratocaster-Urteil (Stand: Juni 2026) zusammen und gibt die Einschätzung von MagTone Guitars wieder. Er ist keine Rechtsberatung. Wer ein Abmahnschreiben erhalten hat, sollte sich anwaltlich beraten lassen.




Kommentare